Garantie & Gewährleistung

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Information:Garantie & Gewährleistung

Garantie & Gewährleistung

       Datei:NEWS Gewaehrleistung oder Garantie 21122012 d.pdf
       Q&A Gewährleistung
       
       Kommunikation:
       Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel an der ver-kauften Ware zum Schutz für die Käufer. Diese Mängel 
       müssen bei der Übergabe an den Käufer vorhanden sein (Zeitpunkt der Gefahrenübergabe). Sollte der Käufer, die Ware nicht sofort benutzen, 
       kann er – wenn er dies zu beweisen in der Lage ist – bis zu zwei Jahre diese Mängel geltend machen. 
       
       Bei einer Garantie handelt es sich hingegen um eine zusätzliche freiwillige Erklärung zur Behebung von Mängeln, die nach Übergabe des 
       Produktes an den Käufer auftreten. In der Regel gewähren die Hersteller für die Produkte in der ICT-Industrie ein Jahr Garantie. Bisher 
       waren Gewährleistungsfrist und Garantiefrist meist identisch. Neu klafft hier unter Umständen eine Lücke von einem Jahr. Dies führt nun 
       verständlicherweise zu einer Verunsicherung im Handel. In jedem einzelnen Fall muss daher geklärt werden, ob es sich – nach Ablauf der vom 
       Hersteller definierten Garantiezeit - um einen Gewährleistungsfall handelt.
       Mögliche Fragen und Antworten
       
       1. Können wir ebenfalls mit 2 Jahren Garantie ab 1.1.2013 für sämtliche Produkte von ALSO rechnen?
       
          ALSO gibt jeweils das weiter, was der Hersteller gewährt. Wenn der Hersteller weniger als zwei Jahre Gewährleistung bzw. Garantie auf ein Gerät 
          gibt, dann kann ALSO nicht mehr geben.
       
       2. Es gibt Unternehmen, welchen dem Kunden „nachträglich“ auf alle Produkte (gekauft vom 1.1.-31.12.2012) eine 2 Jahresgarantie geben – wie ist 
          hier die Haltung von ALSO?
       
          Auch in einem solchen Fall gibt ALSO das weiter, was der Hersteller gewährt.